Arbeitsmedizinische Vorsorge

Vorsorge beginnt mit guter Beratung.

TN Preventus unterstützt die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge passend zur Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung. Strahlenschutzvorsorge nach der Strahlenschutzverordnung gehört nicht zum Leistungsumfang.

Welche Tätigkeiten können Vorsorge auslösen?

Der Anhang der ArbMedVV unterscheidet vier Anlassgruppen. Diese Beispiele sind keine vollständige Liste. Ob Pflicht- oder Angebotsvorsorge erforderlich ist, richtet sich nach den jeweiligen Voraussetzungen und der Gefährdungsbeurteilung.

  • Gefahrstoffe Zum Beispiel Staub, Lösemittel oder Feuchtarbeit.
  • Biologische Arbeitsstoffe Zum Beispiel Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung.
  • Physikalische Einwirkungen Zum Beispiel Lärm, Vibrationen, Hitze oder Kälte.
  • Weitere Tätigkeiten Zum Beispiel Bildschirmarbeit oder das Tragen bestimmter Atemschutzgeräte.

Pflicht, Angebot und Wunsch unterscheiden

Pflichtvorsorge wird bei den dafür geregelten Tätigkeiten veranlasst. Angebotsvorsorge muss bei den entsprechenden Anlässen angeboten werden; Beschäftigte entscheiden über die Teilnahme. Wunschvorsorge ermöglicht Beratung auf Wunsch, soweit ein Gesundheitsschaden bei der Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

DGUV Vorschrift 2 ist der Betreuungsrahmen

DGUV Vorschrift 2 beschreibt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Sie ist kein Vorsorgekatalog. Die jeweils geltende Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ist maßgeblich. Die konkreten Vorsorgeanlässe ergeben sich aus der ArbMedVV und ihren Voraussetzungen.

Vorsorge ist keine Eignungsprüfung

Vorsorge dient vertraulicher Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken. Sie beantwortet nicht automatisch eine Eignungsfrage. Eignungsuntersuchungen – etwa für Offshore-Einsätze nach AWMF oder OEUK – werden getrennt betrachtet. Strahlenschutzvorsorge nach Strahlenschutzverordnung bietet TN Preventus nicht an.

Was Ihr Unternehmen vorbereiten kann

Halten Sie Tätigkeitsbeschreibung, Gefährdungsbeurteilung und den organisatorischen Anlass bereit. Medizinische Angaben werden nicht im Anfrageformular erfasst. Geeigneten Terminort und vertraulichen Austausch stimmen wir persönlich ab.

Nachvollziehbarer Ablauf

Schritt für Schritt zum passenden Vorgehen.

  1. Anlass einordnen

    Tätigkeit, betriebliche Anforderungen und vorhandene Unterlagen bilden den Ausgangspunkt.

  2. Vorgehen abstimmen

    Aufgaben, Zuständigkeiten und geeignete nächste Schritte gemeinsam festlegen.

  3. Umsetzung begleiten

    Das abgestimmte Vorgehen mit den betrieblichen Verantwortlichen verbinden.

  4. Ergebnisse nachvollziehen

    Dokumentation und weitere Schritte passend zur jeweiligen Aufgabe besprechen.

FAQ

Häufige Fragen – direkt beantwortet.

Welche Vorsorge bietet TN Preventus an?

TN Preventus unterstützt die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge passend zur Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung. Strahlenschutzvorsorge nach der Strahlenschutzverordnung gehört nicht zum Leistungsumfang.

Ist DGUV Vorschrift 2 eine Liste von Untersuchungen?

DGUV Vorschrift 2 beschreibt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Sie ist kein Vorsorgekatalog. Die jeweils geltende Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ist maßgeblich. Die konkreten Vorsorgeanlässe ergeben sich aus der ArbMedVV und ihren Voraussetzungen.

Sind Vorsorge und Offshore-Eignung dasselbe?

Vorsorge dient vertraulicher Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken. Sie beantwortet nicht automatisch eine Eignungsfrage. Eignungsuntersuchungen – etwa für Offshore-Einsätze nach AWMF oder OEUK – werden getrennt betrachtet. Strahlenschutzvorsorge nach Strahlenschutzverordnung bietet TN Preventus nicht an.

Quellenbasis

Zum Nachlesen und Vertiefen.

  1. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  2. ArbMedVV – Anhang: Vorsorgeanlässe Gesetze im Internet
  3. DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung