Eignungsuntersuchungen

Eignungsfragen sorgfältig klären.

Eine Eignungsbeurteilung verfolgt einen anderen Zweck als arbeitsmedizinische Vorsorge. Vor jeder Aussage müssen Anlass, Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit, Untersuchungsumfang und zulässige Ergebnisweitergabe geklärt sein.

Worum es bei diesem Thema geht

Eignungsfragen betreffen, ob konkrete Anforderungen einer Tätigkeit erfüllt werden können. Sie dürfen nicht stillschweigend in Vorsorgeprozesse eingebaut werden.

Der Arbeitgeber braucht eine belastbare Grundlage; Beschäftigte benötigen Transparenz über Zweck und Ergebnisweg.

Termin und Leistungsort abstimmen

Bitte klären Sie den geeigneten Terminort im persönlichen Gespräch. Ohlenkamp 14 ist die Geschäftsanschrift, kein medizinischer Leistungsstandort. Senden Sie keine Gesundheitsdaten über Websiteformulare oder E-Mail.

Nachvollziehbarer Ablauf

Schritt für Schritt zum passenden Vorgehen.

  1. Anlass einordnen

    Tätigkeit, betriebliche Anforderungen und vorhandene Unterlagen bilden den Ausgangspunkt.

  2. Vorgehen abstimmen

    Aufgaben, Zuständigkeiten und geeignete nächste Schritte gemeinsam festlegen.

  3. Umsetzung begleiten

    Das abgestimmte Vorgehen mit den betrieblichen Verantwortlichen verbinden.

  4. Ergebnisse nachvollziehen

    Dokumentation und weitere Schritte passend zur jeweiligen Aufgabe besprechen.

FAQ

Häufige Fragen – direkt beantwortet.

Ist Eignung dasselbe wie Vorsorge?

Nein. Die Zwecke unterscheiden sich; beide Prozesse müssen organisatorisch und datenschutzrechtlich getrennt werden.

Was darf an den Arbeitgeber gehen?

Der zulässige Ergebnisweg hängt vom konkreten Anlass und der Rechtsgrundlage ab und muss vorab festgelegt werden.

Kann eine Eignungsuntersuchung direkt gebucht werden?

Nein. Über die Website können Sie Kontakt aufnehmen oder einen allgemeinen Rückruf anfragen. Anlass, Untersuchungsumfang und geeigneten Terminort klären wir getrennt; eine konkrete medizinische Leistungswahl gehört nicht in das Formular.

Quellenbasis

Zum Nachlesen und Vertiefen.

  1. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  2. Berufsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte Ärztekammer Hamburg